Bild: Referendum an der Basis: Direkte Demokratie in Glarus, Schweiz
Direkte Demokratie in Glarus, Schweiz; Foto: Wikipedia

Demokratie, Föderalismus, Subsidiarität*

"Brüssel", Mitgliedsländer und Bürger

A. Föderalismus

Der Föderalismus ist Voraussetzung für die Erhaltung der kulturellen, sprachlichen und politischen Vielfalt der europäischen Länder und Völker (Konföderation), Er ermöglicht es, die Eigenständigkeit der Mitgliedsländer so weit wie möglich zu bewahren. 

Auch Im Bundesstaat (Föderation) verfügen die Mitgliedsstaaten noch über eine gewisse Autonomie, während im Einheits- oder Zentralstaat die Staatsgewalt über das gesamte Staatsgebiet von der Hauptstadt aus zentralistisch ausgeübt wird.


B. Subsidiarität

Das Subsidiaritätsprinzip gebietet, dass auf europäischer Ebene nur das reguliert wird, was (auch in Anbetracht der Globalisierung) unbedingt nötig ist; nicht aber all das, was die Mitgliedsländer und ihre Regionen selbst ebenso gut oder sogar besser regeln können als "Brüssel".

Lokale, regionale und nationale Behörden sind näher beim Bürger und kennen die örtlichen Verhältnisse besser. Ihre Lösungen sind oft flexibler, effizienter und besser geeignet zum Schutz von Minderheiten, und von kulturellen, sprachlichen und politischen Eigenheiten als die Dekrete "Brüssels".


C. Parlamentarische und direkte Demokratie

In einem bürgernahen (vermehrt direkt-demokratischen) Europa haben die Bürger – und nicht mehr die Politiker - in allen wichtigen Belangen das erste (z.B. mit einer Verfassungsinitiative) und das letzte Wort (z.B. Gesetzesreferendum).


Das heisst nicht, dass in einem solchen Europa Regierung und Parlament nichts mehr zu sagen haben; sie werden aber gezwungen, wesentlich mehr mit den Bürgern und für die Bürger zu regieren als bisher - denn:

..sie werden von den Bürgern dauernd nicht nur kontrolliert, sondern wenn nötig per Referendum auch direkt sanktioniert - und dies nicht nur indirekt ein Mal alle fünf Jahre, bei der Wahl des EU-Parlaments.

 

Die Volksvertreter werden gezwungen, zu halten, was sie im Wahlkampf versprochen haben. Die parlamentarische (repräsentative) Demokratie wird mit Referenden wesentlich repräsentativer. 


D.  Minderheitenschutz

Damit die direkte Demokratie (v.a. auch angesichts möglicher 51% zu 49%-Entscheide) nicht zu einer Diktatur der Mehrheit wird, braucht es einen verfassungsmässig garantierten Schutz der Minderheiten. 

 

Die Mehrheit gewährt den Minderheiten mehr Rechte als sie für sich selbst beansprucht. Die direkte Demokratie wird dementsprechend ergänzt und relativiert durch Subsidiarität und wichtige repräsentativ-demokratische Elemente und wird so zu einer semi-direkten Demokratie:

 

1. Regierung und Parlament sind gesetzlich verpflichtet, alle Volksinitiativen zu beurteilen, bevor sie dem Volk unterbreitet werden, sich dazu im Abstimmungskampf zu äussern und die Volksentscheide umzusetzen (und nicht etwa die Initianten!).


2. In einem Zweikammerparlament hat ein kleines Land in der Länderkammer (Senat) gleich viel Gewicht wie ein grosses Land.

3. Proporzwahlen garantieren, dass auch die Minderheiten im Parlament (und gegebenenfalls auch in der Regierung) gemäss ihrer Wählerstärke vertreten sind, so dass Regierung und Parlament die Volksinitiativen im Vorfeld der Abstimmung ausgewogener beurteilen und die zwangsläufig oft undifferenzierten Ja-nein-Volksentscheide mit Umsicht und unter Einbezug der Minderheiten umsetzen.


4. Ein Quorum, welches zur Annahme einer Volksinitiative erreicht werden muss, verhindert 51% zu 49%-Entscheide.


 

5. In Volksabstimmungen, für welche die doppelte Mehrheit sowohl des Volks wie der Länder erforderlich ist, haben die Bürgerinnen und Bürger eines kleinen Landes pro Kopf mehr Gewicht als die Bürgerinnen und Bürger eines grossen Landes.

 

6. Ein Verfassungsgericht kann Volks- und Parlamentsentscheide (unter gewissen Bedingungen) aufheben. 

 

 


E. Demokratie, Föderalismus und Subsidiarität in der EU

Auch in der EU ist grundsätzlich niemand gegen Demokratie und Subsidiarität. Auch "Brüssel" beteuert immer wieder, die Bürger müssten ernst genommen, die Demokratie ausgebaut und die Regulierungsdichte reduziert werden. Die Europäische Union müsse  demokratischer, bürgernäher und subsidiärer werden.

Gleichzeitig  verlangen aber die selben Leute immer mehr Kompetenzen für die EU, und sie wenden sich entschieden gegen europaweite Referenden, weil die Materie zu komplex und die Stimmbürger überfordert seien, in Tat und Wahrheit oft wohl eher, weil sie die Volksentscheide nicht akzeptieren.

 


Tabelle: Direkte und parlamentarische Demokratie - Argumente

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 *) Begriffe (vgl. Wikipedia):

 

 1. Demokratie (Griechisch "Herrschaft des Volkes"):

Staatsform mit einer Verfassung, die allgemeine persönliche und politische Rechte garantiert, mit fairen Wahlen und unabhängigen Gerichten.

  • Parlamentarische (repräsentative) Demokratie: Regierungssystem, in welchem die Regierung auf die Unterstützung des Parlaments angewiesen ist. Das letzte Wort hat das Parlament.
  • Direkte Demokratie: Herrschaftsform, in dem die stimmberechtigte Bevölkerung ("das Volk") unmittelbar über politische Sachfragen abstimmen kann. Das letzte Wort haben die Bürgerinnen und Bürger. 

Johann Wolfgang von Goethe: Die beste Regierung ist "diejenige, die uns lehrt, uns selbst zu regieren." 
Max Frisch: Demokratie heisst, sich in seine eigenen Angelegenheiten einzumischen."

  

2. Föderalismus

  • Im Einheits- oder Zentralstaat wird die Staatsgewalt über das gesamte Staatsgebiet (meist von der Hauptstadt aus) zentralistisch ausgeübt
  • Bundesstaat, föderaler (föderalistischer) Staat, Föderation: die Gliedstaaten des Gesamtstaates verfügen über eine gewisse Eigenständigkeit und eigene Staatlichkeit.
  • Konföderation (lateinisch confoederatio „Bündnis“) : Zusammenschluss souveräner Staaten. 

 

3. Subsidiarität 

Politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Maxime, welche die Entfaltung individueller Fähigkeiten, Selbstbestimmung und Eigenverantwortlichkeit anstrebt. Danach sollen Aufgaben, Handlungen und Problemlösungen zunächst selbstbestimmt und eigenverantwortlich vom Individuum, von privaten Haushalten und privaten Gemeinschaften ausgeführt werden.

 

Erst wenn dies nicht möglich oder mit erheblichen Hürden und Problemen verbunden ist, sollen sukzessive die Gemeinden, Kantone, Länder, Staaten und zuletzt Staatengemeinschaften und supranationale Organisationen eingreifen; d.h. die Verantwortung soll bei der kleinsten Einheit liegen, welche fähig ist, die Probleme zu lösen.

  

Art. 5.3 des Vertrags über die Europäische Union: 


"Nach dem Subsidiaritätsprinzip wird die Union in den Bereichen, die nicht in ihre ausschließliche Zuständigkeit fallen, nur tätig, sofern und soweit die Ziele der in Betracht gezogenen Maßnahmen von den Mitgliedstaaten weder auf zentraler noch auf regionaler oder lokaler Ebene ausreichend verwirklicht werden können, sondern vielmehr wegen ihres Umfangs oder ihrer Wirkungen auf Unionsebene besser zu verwirklichen sind."